Podologische Praxis
          Christine Albers

Hier finden Sie News rund um meine Praxis


Neue CoronaSchuVO in NRW


Es gelten seit dem 20.08.2021 die 3G-Regeln (geimpft, genesen oder getestet).

Bitte legen Sie vor der Behandlung einen

- Impfausweis oder digitalisierten CovPass                                                                                                 - Genesenen Nachweis                                                                                                                            - Max. 48 Std. alten Negativtestnachweis von einer anerkannten Teststelle mit Zertifikat

vor.

Die Praxis darf nur mit einem Mund und Nasenschutz betreten werden.


Neuartiges Coronavirus

Patienteninfos meiner Praxis:

Für eine Terminvereinbarung bitte ich Sie mich telefonisch oder per E-Mail zu kontaktieren.

Haben Sie vor dem Termin grippeähnliche Symptome (z.B. Fieber, Husten, Infekt bedingte Atemnot) und innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt zu einem Coronavirus-Erkrankten gehabt, bitte ich Sie den Termin vorsorglich abzusagen. Selbstverständlich stimmen wir gemeinsam einen zeitnahen Ersatztermin ab, sofern dies möglich ist.

Vorsorglich bitte ich Sie zu den Terminen mit Mund und Nasenschutz und ohne Begleitung zu erscheinen.

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